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Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS).
Verbot von Pb, Hg, Cd, CrVI, PBB und PBDE in neu in Verkehr gebrachten
Elektro(nik)geräten.
Eine Ausnahme der Richtlinie besteht für Ersatzteile, die für die Reparatur oder
Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten bestimmt sind, die vor dem
1. Juli 2006 auf den Markt gebracht wurden (Direktive 2002/95/EG Artikel 2(3)).
Unsere an Sie vor dem 1. Juli 2006 gelieferten Produkte enthalten Stoffe, für
die in Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) Beschränkungen entstehen, wenn sie nicht als
RoHS-konform gekennzeichnet sind.
Ab 1. Juli 2006 gewährleisten wir, dass die
von uns dann erstmals in Verkehr gebrachten Produkte den Anforderungen von RoHS
entsprechen.
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